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Wussten Sie schon...


...dass sozial schwache Familien auf Antrag Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) für Ihre Kinder in Anspruch nehmen können (entweder über Jobcenter oder Sozialamt zu beantragen). Die Schüler-Nachhilfe hilft bei der Antragstellung und erklärt die Handhabung. Sie brauchen nur die Bestätigung der jeweiligen Schule, welche Fächer mit welchem Zensurenstand sind betroffen und wieviel Stunden sollen pro Woche dafür an Nachhilfe geleistet werden. Für diese Informationen haben die Schulen die entsprechenden Formulare, Stempel und Unterschrift der Schule und das war's schon. Dann brauchen Sie nur noch die Schüler-Nachhilfe anrufen (natürlich auch persönlicher Kontakt möglich), um einen KOSTENVORANSCHLAG zu erhalten. Das alles muss dann zur Beantragung zum Jobcenter/Sozialamt. Die Anträge für Jobcenter/Sozialamt liegen auch in der Schüler-Nachhilfe bereit. Wir unterstützen beim Ausfüllen und zusammen mit den anderen oben beschriebenen Unterlagen schicken wir dann alles zum Jobcenter/Sozialamt, dann sparen Sie sich sogar noch den Weg dorthin. Nach positiver Bescheiderteilung geben Sie den Gutschein dann in der Schüler-Nachhilfe ab und schon kann es losgehen. Glauben Sie mir, es lohnt sich für Ihre Kinder und warum auch sollten die Gelder ungenutzt bleiben, zumal auch in den Schulen eine "gro�zügigere" Handhabung angesagt ist, es soll also nicht erst bei Versetzungsgefährdung die Bestätigung der Schule erfolgen, sondern bereits dann, wenn tendenziell gro�e Schwierigkeiten zu erkennen sind. Auch angebotener Förderunterricht in den Schulen widerspricht nicht den Fördermöglichkeiten über das Bildungspaket ... also dann, viel Glück, vielleicht hören wir ja bald voneinander...

Aktueller Zeitungsartikel der MZ (MLA) vom 06.09.2014